Beitragsordnung des Vereins „Kunstraum-Oranienwerk e.V.“
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
- Jahresbeiträge:
Beitrags- klasse |
Beiträge pro Jahr für | Beitragshöhe | |
01
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Mitglieder (normal) Ehepartner,die Vereinsmitglied und auch künstlerisch tätig sind, zahlen 50% des normalen Beitrags von 60 € |
60,00 € |
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02 | Mitglieder (ermäßigt) Schüler/ Studenten/Arbeitslose/Rentner | 45,00 € | |
Schwerbehinderte (ab 50% GdB) mit Ausweis | |||
03 | Partner und Kinder von beitragszahlenden Personen | beitragsfrei | |
04 | Juristische Personen | 90,00 € | |
05 | Fördermitglieder (passive Mitglieder) | voll: | 1000,00 € |
halb: | 500,00 € |
- Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31.März des jeweiligen Geschäftsjahres auf das Vereinskonto überwiesen werden. Der Einzug durch Lastschriftverfahren ist ebenfalls möglich. Belege für den ermäßigten Beitrag sind vorzulegen.(Eine Einzelfallregelung zur evtl. Ratenzahlung ist ggf. nach Absprache möglich.)
- Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
- Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
Mittelbrandenburgische Sparkasse Kontonummer: 1000721279
BLZ: 160 500 00
IBAN: DE 62 1605 0000 1000 721279
BIC: WELADED1P MB
Empfänger: Kunstraum-Oranienwerk e.V.
Der folgende Link enthält auch die Überweisungsdaten:
Beitragsordnung/ Beitrittserklärung.pdf (259.93 KB)